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Psychologielexikon

Überarbeitete Ausgabe

Psychologielexikon

Samenspende

Autor
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Katharina Weinberger

gesetzlich geregelte Methode zur künstlichen Befruchtung. Unterschieden wird die homologe Insemination (Samen vom Partner) und heterologe Insemination (Samen von einem Spender); darf nur in einer hierfür zugelassenen Einrichtung durchgeführt werden, wenn der Partner nicht zeugungsfähig ist und sichergestellt ist, daß die Verwendung des Samens keinerlei Gesundheitsrisiken birgt. Ein Samenspender darf seinen Samen nur einer einzigen Krankenanstalt für nur höchstens drei Lebensgemeinschaften spenden (Samenhandel). Das gezeugte Kind darf nach dem 14. Lebensjahr in die Aufzeichnungen über die Person des Samenspenders Einsicht nehmen.


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