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Asozialität

 
     
  Asozialität, Nichteinfügen in die gegebene Gesellschaftsordnung bzw. in einzelne Teilbereiche des sozialen Lebens, gemeinschaftsfeindliches Verhalten (z.B. Verwahrlosung, aber auch Kriminalität) mit vielfältigen Ursachen. Anwendungsbereich der Psychologie bei Maßnahmen im Strafvollzug und bei der Täterbehandlung: Sie sollen anderen Personen ein abschreckendes Beispiel geben und diese somit von der Begehung von Straftaten abhalten. Und der Täter soll durch den Vollzug der Strafe selbst dazu veranlaßt werden, künftig keine Straftaten mehr zu begehen (Spezialprävention). In beiden Fällen handelt es sich um verhaltensmodifikatorische Ansätze. Es ist daher nicht überraschend, daß sich die rechtspsychologische Forschung (Rechtspsychologie) der Frage angenommen hat, mit welchen Methoden der Verhaltensmodifikation die Rückfälligkeit verurteilter Straftäter reduziert werden kann (Sozialtherapie).  
     
 
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