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Gestalttheorie

 
     
  erarbeitet, beschreibt und definiert die Gestalttendenzen bzw. Organisationsprinzipien der menschlichen Wahrnehmung (Gestaltgesetze, Gestaltpsychologie, Gestalttherapie). Aus Sicht der Gestalttheoretiker beruhen Gestalttendenzen auf universellen Naturgesetzen; zwischen psychischen und psychophysischen Vorgängen herrsche Strukturgleichheit, eine von W. Köhler stammende heuristische Annahme. Demnach sei auf einer bestimmten Stufe der zentralen Verarbeitung, dem psychophysischen Niveau, die anschauliche Ordnung gegebener Erlebnisse eine getreue Wiedergabe der dynamisch-funktionellen Ordnung der zugehörigen Hirnprozesse (Gestaltgleichheit). Danach können bei entsprechender (methodisch bedingter) Exaktheit aus dem Wahrnehmungsbereich unmittelbar Aussagen über zugrundeliegende Vorgänge im Hirnrindenbereich gemacht werden (Isomorphieprinzip).


 
     
 
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