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Psychologielexikon

Überarbeitete Ausgabe

Psychologielexikon

Recht

Autor
Autor:
Manuela Bartheim-Rixen

als Idealforderung: die gerechte, das heißt gleichmäßige Sicherung der Ansprüche und Pflichten für alle Einzelnen in einer Gemeinschaft; praktisch: jede Regelung des Zusammenlebens nach feststehenden, allgemeingültigen Vorschriften und Gesetzen. Ursprünglich herrscht das Recht des Stärkeren. Mit der Erfindung von Waffen gewinnt die Intelligenz Oberhand über die Muskelkraft. Doch in dem Maße, in dem sich Menschen im Interesse des Überlebens zu Gruppen zusammenschließen müssen, können sie sich auf die Gefahr eines Kampfes aller gegen alle nicht mehr einlassen. Der Gemeinschaft muß eine Macht zugeteilt werden, die stärker ist als die des stärksten Einzelnen, so daß niemand mehr sich über das Recht hinwegsetzen kann. Es ist nur durch die Drohung mit Gewalt aufrechtzuerhalten. Deshalb hat sich ein Völkerrecht bisher kaum durchsetzen lassen, da es keine Macht gibt, die jeden rechtsbrechenden Staat bestrafen könnte. Zugleich ist das Recht nur glaubhaft, wenn es sich an seine eigenen Regeln hält, und nur erträglich, wenn es wirklich jedem Gemeinschaftsmitglied ein Mindestmaß an Freiheit und Schutz gewährt. Das schließt meist immer noch eine höchst ungleichmäßige Verteilung der Privilegien und Pflichten ein. Immerhin werden allen gewisse Beschränkungen auferlegt. So schüren Haß und Wut oft ein Verlangen, die Gesetze zu brechen und das Recht in die eigene Hand zu nehmen, etwa Lynch-Justiz zu üben, statt ein ordentliches Verfahren abzuwarten. Die Faszination, die die Geschichte des »Wilden Westens« noch immer ausübt, liegt nicht zuletzt darin begründet, daß sie die historisch jüngste Periode war, in der noch das Faustrecht, oder doch das Recht der Colts, galt. Daß man die Verteidigung der eigenen Ansprüche weithin der Macht der Gemeinschaft überlassen mußte, ist ein Verzicht auf Befriedigungen des Aggressionstriebes, der noch immer oft schwer fällt.

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